Änderung Anlage 6 OrthoptAPrV vom 01.01.2014

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Anlage 6 OrthoptAPrV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2014 geltenden Fassung
Anlage 6 OrthoptAPrV n.F. (neue Fassung)
in der am 23.04.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 20 G. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 886
(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 6 (neu)


(Text neue Fassung)

Anlage 6 (zu § 16b Absatz 2) Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang *)


vorherige Änderung

 


Muster Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang (BGBl. 2013 I S. 3052)



---
*) Anm. d. Red.: In der Grafik nicht konsolidiert:

6. In der Anlage 6 wird die Angabe '§ 16a' durch die Angabe '§ 16b' ersetzt.




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