Änderung Anlage 6 GAPKondV vom 17.12.2022

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Anlage 6 GAPKondV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 17.12.2022 geltenden Fassung
Anlage 6 GAPKondV n.F. (neue Fassung)
in der am 17.12.2022 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 09.12.2022 BGBl. I S. 2273
 

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Anlage 6 (neu)


(Text neue Fassung)

Anlage 6 (zu § 17) Klassenzeichen für Bodenarten für schwere Böden


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Klassenzeichen für Bodenarten nach dem Bodenschät-
zungsgesetz | L
T, LT
sL, sL/S
T/SL, T/lS, T/Sl, T/S, LT/lS, LT/Sl, LT/S, L/Sl
L/S
L/Mo, LMo, TMo, T/Mo
LT/Mo

 



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