Zitierungen von Anlage 6 GAPKondV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 6 GAPKondV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GAPKondV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17 GAPKondV Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung in den sensibelsten Zeiten (vom 01.01.2026)
... 15. Oktober des Antragsjahres sicherstellen, 3. Ackerland auf schweren Böden nach Anlage 6 oder solchen mit mindestens 17 Prozent Tongehalt in der Zeit beginnend unmittelbar nach der Ernte ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung
V. v. 09.12.2022 BGBl. I S. 2273
Artikel 1 1. GAPKondVÄndV
... angefügt: „Anlage 5 Frühe Sommerkulturen" „ Anlage 6 Klassenzeichen für Bodenarten für schwere Böden". 2. In § 3 ... November des Antragsjahres sicherstellen, 3. Ackerland auf schweren Böden nach Anlage 6 oder solchen mit mindestens 17 Prozent Tongehalt in der Zeit beginnend unmittelbar nach der Ernte ... b) In der Fußnote 2 wird der Satz 3 aufgehoben. 13. Folgende Anlagen 5 und 6 werden angefügt: „Anlage 5 (zu § 17) Frühe Sommerkulturen ... Ackergras, Grünlandeinsaat, Kartoffeln, Rüben, Gemüsekulturen. Anlage 6 (zu § 17) Klassenzeichen für Bodenarten für schwere Böden  ...


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