interne Verweise§ 7 EWPBG Entlastung bei selbstbeschafften Erdgasmengen (vom 03.08.2023) ... dass keine Zugaben oder Vergünstigungen vereinbart werden dürfen. (6) § 27 ist mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass ab dem 3. August 2023 anstelle des ... 3. August 2023 anstelle des Lieferanten dem Letztverbraucher der Missbrauch verboten ist und in § 27 Absatz 1 Satz 2 anstelle der Arbeitspreise auf die Brutto-Beschaffungskosten abzustellen ...
§ 38 EWPBG Bußgeldvorschriften (vom 03.08.2023) ... nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht, 4. entgegen § 27 Absatz 1 Satz 2 , auch in Verbindung mit § 7 Absatz 6, einen dort genannten Arbeitspreis oder die ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze
G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
Artikel 1 EWPBGuaÄndG Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes ... dass keine Zugaben oder Vergünstigungen vereinbart werden dürfen. (6) § 27 ist mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass ab dem 3. August 2023 anstelle des ... 3. August 2023 anstelle des Lieferanten dem Letztverbraucher der Missbrauch verboten ist und in § 27 Absatz 1 Satz 2 anstelle der Arbeitspreise auf die Brutto-Beschaffungskosten abzustellen ist." 7. ... „§ 46" die Wörter „Absatz 2 Satz 1" eingefügt. 17. § 27 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 7 wird nach dem Wort ...
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