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Artikel 4 - Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften (EWPBGEG k.a.Abk.)
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2560, 2894 (Nr. 54); Geltung ab 24.12.2022, abweichend siehe Artikel 15
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Artikel 4 Weitere Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch, das zuletzt durch Artikel 3 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 EWPBGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EWPBGEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 15 EWPBGEG Inkrafttreten (vom 24.12.2022)
... gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. *) (2) Die Artikel 2 bis 8 sowie 14 treten vorbehaltlich der Absätze 3 bis 5 am Tag nach der Verkündung in ... in Kraft. (4) In Artikel 9 tritt § 422 am 8. April 2023 in Kraft. (5) Artikel 4 tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. --- *) Anm. d. Red.: ...
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