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Artikel 4 - Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften (EWPBGEG k.a.Abk.)

G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2560, 2894 (Nr. 54); Geltung ab 24.12.2022, abweichend siehe Artikel 15
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Artikel 4 Weitere Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2025 SGB IX offen

Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch, das zuletzt durch Artikel 3 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 36a gestrichen.

2.
§ 36a wird aufgehoben.



 

Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 EWPBGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EWPBGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 15 EWPBGEG Inkrafttreten (vom 24.12.2022)
... gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. *) (2) Die Artikel 2 bis 8 sowie 14 treten vorbehaltlich der Absätze 3 bis 5 am Tag nach der Verkündung in ... in Kraft. (4) In Artikel 9 tritt § 422 am 8. April 2023 in Kraft. (5) Artikel 4 tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. --- *) Anm. d. Red.: ...