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Artikel 3 - Gesetz zur Änderung des Statistikregistergesetzes und weiterer Gesetze (StatRegGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 29. Dezember 2022 UBRegG § 7

In § 7 Absatz 2 des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes vom 9. Juli 2021 (BGBl. I S. 2506) wird die Angabe „§ 4 Absatz 1" durch die Angabe „§ 3 Absatz 1" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Statistikregistergesetzes und weiterer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 StatRegGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StatRegGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes
G. v. 19.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 154
Artikel 3 EStOffRLUG Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes
... b des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes vom 9. Juli 2021 (BGBl. I S. 2506), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2727 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Doppelbuchstabe aa wird ...