Artikel 8 - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts (PStTGEG k.a.Abk.)

Artikel 8 Folgeänderungen


Artikel 8 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2023 SGB IV § 28p, StAbwG § 12, EStG § 4h, BsGaV § 3

(1) In § 28p Absatz 6a Satz 1 des Vierten Buchs Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 2009 (BGBl. I S. 3710, 3973; 2011 I S. 363), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2328) geändert worden ist, wird die Angabe „und 2" gestrichen.

(2) In § 12 Absatz 2 Satz 3 des Steueroasen-Abwehrgesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2056), das durch Artikel 24 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 90 Absatz 3 Satz 6 und 7" durch die Wörter „§ 90 Absatz 4 Satz 1 und 3" ersetzt.

(3) In § 4h Absatz 2 Satz 16 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2352) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 162 Absatz 4 Satz 4 bis 6" durch die Wörter „§ 162 Absatz 4 Satz 5 bis 7" ersetzt.


 
„(3) In den Aufzeichnungen, die nach § 90 Absatz 3 der Abgabenordnung zu erstellen und nach § 90 Absatz 4 der Abgabenordung vorzulegen sind, sind auch darzulegen:

1.
die Gründe für die Zuordnung der Bestandteile, einschließlich der Gründe für die Zuordnung der Geschäftsvorfälle des Unternehmens (§ 9), der Chancen und Risiken (§ 10) und der Sicherungsgeschäfte (§ 11), sowie

2.
die Gründe für das Vorliegen anzunehmender schuldrechtlicher Beziehungen (§§ 16 und 17)."

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Zitierungen von Artikel 8 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 PStTGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PStTGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Einkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 4h EStG Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen (Zinsschranke) (vom 01.01.2024)
... Ansatz. --- *) Anm. d. Red.: Die nicht durchführbare Änderung in Artikel 8 Abs. 3 G. v. 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2730 ) wurde sinngemäß in Absatz 2 Satz 1 Buchstabe c Satz 16 konsolidiert. ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG)
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
Artikel 1 8. SGB IV-ÄndG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... der Bekanntmachung vom 12. November 2009 (BGBl. I S. 3710, 3973; 2011 I S. 363), das zuletzt durch Artikel 8 Absatz 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2730 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht ...

Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 17 ZuFinG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 8 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2730 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 3 wird wie folgt ...


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