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Zitierungen von § 4 Gesetz zur Abwicklung der unter Sonderverwaltung stehenden Vermögen von Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 SoVwAbwG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SoVwAbwG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 15 SoVwAbwG Bewirkung des Übergangs von Ansprüchen
... Der Treuhänder teilt dem Ausgleichsamt, das die Bescheinigung nach § 4 erteilt hat, den auf den Gläubiger entfallenden Erfüllungsbetrag nach Grund und ... dazu führen, daß der Träger der Entschädigung in Anwendung der in § 4 Abs. 1 bezeichneten Gesetze einen Rückforderungsanspruch nach Erlaß eines Bescheides ...
§ 17 SoVwAbwG Gläubigeraufruf
... Ausgleichsfonds übergegangen sind; 5. Ansprüche, die nach § 4 Abs. 3 an den Träger der Entschädigung abgetreten worden ...
§ 20 SoVwAbwG Beendigung der Abwicklung von Kreditinstituten in der Rechtsform der Aktiengesellschaft in Sonderfällen
... Ansprüche, die nach der Bekanntmachung geltend gemacht werden, in Anwendung der §§ 2 bis 7 zu befriedigen. Die Ansprüche verjähren zwei Jahre nach der Bekanntmachung.  ...
§ 23 SoVwAbwG Beendigung der Abwicklung sonstiger Kreditinstitute des privaten Rechts in Sonderfällen
... Treuhandschaft haften die Berechtigten nur für die Ansprüche, die nach den §§ 2 bis 7 gegen den Treuhänder hätten geltend gemacht werden können. Ansprüche ...
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