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Zitierungen von § 12 Gesetz zur Abwicklung der unter Sonderverwaltung stehenden Vermögen von Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 SoVwAbwG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SoVwAbwG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 20 SoVwAbwG Beendigung der Abwicklung von Kreditinstituten in der Rechtsform der Aktiengesellschaft in Sonderfällen
... beginnt mit der Veröffentlichung der Aufforderung im Bundesanzeiger. § 10 Abs. 1, § 12 gelten entsprechend. (4) Nach Ablauf der Verjährungsfrist des Absatzes 2 Satz 3 ...
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