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Zitierungen von § 16 Gesetz zur Abwicklung der unter Sonderverwaltung stehenden Vermögen von Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 SoVwAbwG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SoVwAbwG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17 SoVwAbwG Gläubigeraufruf
... Wird eine Anweisung nach § 16 Abs. 1 gegeben, so hat der Treuhänder die Gläubiger durch Bekanntmachung im ...
§ 24 SoVwAbwG Rücknahme der Anweisung zur vollständigen Abwicklung
... Ist eine Anweisung zur Abwicklung nach § 16 ergangen und ergibt sich im Verlauf der Abwicklung, daß ein die weiteren Kosten des ...
§ 26 SoVwAbwG Aufhebung der Treuhandschaft mangels Masse
... Kreditinstitut die Voraussetzungen für die Anweisung zur Abwicklung nach den §§ 16 , 25 nicht gegeben, so berichtigt der Treuhänder die Ansprüche im Sinne des § 9 Abs. ...