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Zitierungen von § 19 Gesetz zur Abwicklung der unter Sonderverwaltung stehenden Vermögen von Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 SoVwAbwG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SoVwAbwG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 22 SoVwAbwG Übertragung des Vermögens von Genossenschaften
... seine Verwendung entsprechend dem im Statut festgelegten Zweck nicht möglich, so gilt § 19 Abs. 2 Satz 1 ...
§ 24 SoVwAbwG Rücknahme der Anweisung zur vollständigen Abwicklung
... die Einstellung des Abwicklungsverfahrens an. (2) Die §§ 18, 19 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 gelten ...
§ 25 SoVwAbwG Anweisung zur beschränkten Abwicklung
... von Ansprüchen nach § 17 Abs. 1 unterbleiben. (4) Die §§ 18, 19 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 gelten ...
§ 26 SoVwAbwG Aufhebung der Treuhandschaft mangels Masse
... Ansprüche im Sinne des § 9 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1. (2) Die §§ 18, 19 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 gelten ...
§ 27 SoVwAbwG Versicherungsunternehmen
... festgelegten Zweck nicht möglich oder der Inhalt der Satzung nicht bekannt, so gilt § 19 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1, für öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen auch § ... Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1, für öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen auch § 19 Abs. 2 Satz 2 bis 4 entsprechend. (4) Artikel 3 des Zweiten Gesetzes zur Änderung ...
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