Änderung Artikel 8 Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts vom 24.12.2025

Ähnliche Seiten: Änderungshistorie des ChAufenthG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Artikel 8 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 24.12.2025 geltenden Fassung
Artikel 8 n.F. (neue Fassung)
in der am 24.12.2025 geltenden Fassung
durch Artikel 5 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 364
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 8 Inkrafttreten


(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(Text alte Fassung)

(2) Artikel 5 Nummer 1 bis 4 tritt am 31. Dezember 2025 in Kraft.

(Text neue Fassung)

(2) 1 Artikel 5 Nummer 1 und 4 tritt am 31. Dezember 2025 in Kraft. 2 Artikel 5 Nummer 2 und 3 tritt am 1. Juli 2027 in Kraft.

(3) Artikel 5 Nummer 5 tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.






Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed