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Artikel 2 - Verordnung zur Anpassung von Rechtsverordnungen an das Tierarzneimittelrecht (AntibAMVVEV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 7. Januar 2023 PharmStV § 2

§ 2 der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juli 2009 (BGBl. I S. 1768) wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 1 wird das Wort „Fertigarzneimittel" durch das Wort „Tierarzneimittel" ersetzt.

2.
Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

„2.
entsprechend der jeweiligen Zulassungsbedingungen angewendet werden."



 

Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Anpassung von Rechtsverordnungen an das Tierarzneimittelrecht

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 AntibAMVVEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AntibAMVVEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Lebensmittel-und-Futtermittel-Verbringungs-Verordnung (LFVV)
Artikel 1 V. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 128
§ 2 LFVV Verbot der Verbringung von mit bestimmten Rückständen belasteten, lebensmittelliefernden Tieren
... Wirkung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juli 2009 (BGBl. I S. 1768), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 2. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 3 ) geändert worden ist, nicht zugeführt werden dürfen, oder Umwandlungsprodukte ...