§ 2 der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung in der Fassung der Bekanntmachung vom
8. Juli 2009 (BGBl. I S. 1768) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Nummer 1 wird das Wort „Fertigarzneimittel" durch das Wort „Tierarzneimittel" ersetzt.
- 2.
- Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
- „2.
- entsprechend der jeweiligen Zulassungsbedingungen angewendet werden."
Artikel 1 V. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 128