§ 38 MgFSG Strafvorschriften ... Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 34 Absatz 2 , auch in Verbindung mit § 34 Absatz 4, ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis ... Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 34 Absatz 2, auch in Verbindung mit § 34 Absatz 4 , ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis verwertet. (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu ... Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. entgegen § 34 Absatz 2 , auch in Verbindung mit § 34 Absatz 4, ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis ... Geldstrafe wird bestraft, wer 1. entgegen § 34 Absatz 2, auch in Verbindung mit § 34 Absatz 4 , ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart, 2. entgegen § 37 Nummer 1 ...