Sechstes Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes (6. EuWGÄndG k.a.Abk.)

G. v. 11.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 11; Geltung ab 14.01.2023
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Eingangsformel
Artikel 1 Änderung des Europawahlgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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Artikel 1 Änderung des Europawahlgesetzes


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 14. Januar 2023 EuWG § 6

In § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 des Europawahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1994 (BGBl. I S. 423, 555, 852), das zuletzt durch Artikel 12 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, wird jeweils das Wort „achtzehnte" durch das Wort „sechzehnte" ersetzt.

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Artikel 2 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 13. Januar 2023.

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Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Steinmeier

Der Bundeskanzler

Olaf Scholz

Die Bundesministerin des Innern und für Heimat

Nancy Faeser



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