Eingangsformel - Neunundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (29. BaFinBefugVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 12.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 15; Geltung ab 26.01.2023
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Eingangsformel



Auf Grund des § 152i Absatz 2 in Verbindung mit § 3 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes, von denen § 152i Absatz 2 durch Artikel 16 Nummer 8 des Gesetzes vom 3. Juni 2021 (BGBl. I S. 1568) und § 3 durch Artikel 3 Nummer 3 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3171) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen:



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