§ 1c der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom
13. Dezember 2002 (BGBl. 2003 I S. 3), die zuletzt durch
Artikel 1 der Verordnung vom 22. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2892) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Nummer 2 wird das Wort „und" am Ende durch ein Komma ersetzt.
- 2.
- In Nummer 3 wird der Punkt am Ende durch das Wort „und" ersetzt.
- 3.
- Folgende Nummer 4 wird angefügt:
- „4.
- nach Maßgabe des § 152i Absatz 1."
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 25. Januar 2023.