Berichtigung des Gesetzes zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe (KJHKostUmlÄndGBer k.a.Abk.)

B. v. 19.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 19; Geltung ab 01.01.2023
Berichtigung
Schlussformel

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 1. Januar 2023 KJHKostUmlÄndG Artikel 1, SGB VIII § 93

Das Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe vom 21. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2824) ist wie folgt zu berichtigen: In Artikel 1 Nummer 3 ist im Änderungsbefehl die Angabe „Satz 2" durch die Angabe „Satz 3" zu ersetzen.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Schlussformel



Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Im Auftrag Heike Schmid-Obkirchner



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed