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Änderungen an Zweihundertfünfundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Streckenführungen, Meldepunkten und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland)

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiert

m.W.v.
(verkündet)
wurden ...
(Synopse/Diff)
durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert

zukünftige Änderungen

 13.06.2024(noch nicht in Kraft)Artikel 1 Siebenundvierzigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertfünfundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Streckenführungen, Meldepunkten und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland)
vom 23. Januar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 40)

vergangene und konsolidierte Änderungen (Änderung verpasst? )

 18.04.2024ohne Synopse (Inkrafttreten, Gliederung o.Ä.)Artikel 1 Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertfünfundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Streckenführungen, Meldepunkten und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland)
vom 6. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 374)
ohne Synopse (Inkrafttreten, Gliederung o.Ä.)Artikel 2 Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertfünfundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Streckenführungen, Meldepunkten und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland)
vom 6. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 374)
 22.02.2024ohne Synopse (Inkrafttreten, Gliederung o.Ä.)Artikel 1 Fünfundvierzigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertfünfundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Streckenführungen, Meldepunkten und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland)
vom 6. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 295)
 25.01.2024ohne Synopse (Inkrafttreten, Gliederung o.Ä.)Artikel 1 Vierundvierzigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertfünfundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Streckenführungen, Meldepunkten und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland)
vom 13. September 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 266)
ohne Synopse (Inkrafttreten, Gliederung o.Ä.)Artikel 2 Vierundvierzigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertfünfundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Streckenführungen, Meldepunkten und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland)
vom 13. September 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 266)
 30.11.2023ohne Synopse (Inkrafttreten, Gliederung o.Ä.)Artikel 1 Dreiundvierzigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertfünfundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Streckenführungen, Meldepunkten und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland)
vom 17. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 234)
 02.11.2023ohne Synopse (Inkrafttreten, Gliederung o.Ä.)Artikel 1 Zweiundvierzigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertfünfundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Streckenführungen, Meldepunkten und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland)
vom 29. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 178)
 05.10.2023ohne Synopse (Inkrafttreten, Gliederung o.Ä.)Artikel 1 Einundvierzigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertfünfundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Streckenführungen, Meldepunkten und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland)
vom 22. Mai 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 142)
 10.08.2023ohne Synopse (Inkrafttreten, Gliederung o.Ä.)Artikel 2 Vierzigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertfünfundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Streckenführungen, Meldepunkten und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland)
vom 28. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 101)
 13.07.2023ohne Synopse (Inkrafttreten, Gliederung o.Ä.)Artikel 1 Vierzigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertfünfundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Streckenführungen, Meldepunkten und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland)
vom 28. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 101)
 20.04.2023ohne Synopse (Inkrafttreten, Gliederung o.Ä.)Artikel 1 Neununddreißigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertfünfundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Streckenführungen, Meldepunkten und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland)
vom 29. Dezember 2022 (BGBl. 2023 I Nr. 21)
ohne Synopse (Inkrafttreten, Gliederung o.Ä.)Artikel 2 Neununddreißigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertfünfundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Streckenführungen, Meldepunkten und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland)
vom 29. Dezember 2022 (BGBl. 2023 I Nr. 21)

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.