Verordnung zur Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchVAufhV k.a.Abk.)

V. v. 26.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 26; Geltung ab 02.02.2023
Eingangsformel
Artikel 1 Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 18 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 des Arbeitsschutzgesetzes, der zuletzt durch Artikel 6k des Gesetzes vom 16. September 2022 (BGBl. I S. 1454) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

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Artikel 1 Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung


Artikel 1 ändert mWv. 2. Februar 2023 Corona-ArbSchV

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 26. September 2022 (BAnz AT 28.09.2022 V1) wird aufgehoben.

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Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 2. Februar 2023 in Kraft.

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Schlussformel



Der Bundesminister für Arbeit und Soziales

Hubertus Heil



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