§ 1 der
Hundertdreiunddreißigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Warteverfahren) vom 18. Oktober 1993 (BAnz. S. 9838), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. November 2021 (BAnz AT 13.12.2021 V1) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Im Warteverfahren Dinkelsbühl DVORTAC (DKB) wird in Tabellenspalte 2 die Angabe „129" durch die Angabe „128" ersetzt.
- 2.
- Im Warteverfahren Magdeburg VOR/DME (MAG) wird in Tabellenspalte 2 die Angabe „038" durch die Angabe „048" ersetzt.
Diese Verordnung tritt am 18. Mai 2023 in Kraft.