Eingangsformel - Dritte Verordnung zur Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung (3. AZRG-DVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 40 Nummer 1 des AZR-Gesetzes, der durch Artikel 3 Absatz 9 Nummer 2 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176) verordnet das Bundesministerium des Innern und für Heimat:



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