Eingangsformel - Zweite Verordnung zur Änderung der Energiesicherungstransportverordnung (2. EnSiTrVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 30 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 3 und Absatz 4 Satz 2 sowie mit § 1 Absatz 4 des Energiesicherungsgesetzes vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3681), von denen § 30 Absatz 4 Satz 2 durch Artikel 4 Nummer 9 des Gesetzes vom 8. Juli 2022 (BGBl. I S. 1054) eingefügt worden ist und § 30 Absatz 1 Nummer 2 durch Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a des Gesetzes vom 8. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1726) und § 30 Absatz 3 durch Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a des Gesetzes vom 25. November 2022 (BGBl. I S. 2102) geändert worden sind, verordnet die Bundesregierung:



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