Artikel 1 - Zweite Verordnung zur Änderung der Energiesicherungstransportverordnung (2. EnSiTrVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der Energiesicherungstransportverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 16. Februar 2023 EnSiTrV § 7

§ 7 Absatz 2 der Energiesicherungstransportverordnung vom 26. August 2022 (BAnz AT 29.08.2022 V1), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 24. Oktober 2022 (BAnz AT 26.10.2022 V1) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

 
„(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. März 2024 außer Kraft."

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Energiesicherungstransportverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 2. EnSiTrVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. EnSiTrVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesicherungstransportverordnung
V. v. 17.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 223
Artikel 1 3. EnSiTrVÄndV Änderung der Energiesicherungstransportverordnung
... vom 26. August 2022 (BAnz AT 29.08.2022 V1), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 36 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed