Artikel 24 - Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze (UmwRLUG k.a.Abk.)

Artikel 24 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs


Artikel 24 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2023 BGB § 2201

In § 2201 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 7. November 2022 (BGBl. I S. 1982) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 1896" durch die Angabe „§ 1814" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 24 Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 24 UmwRLUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UmwRLUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 25 UmwRLUG Inkrafttreten
... des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die Artikel 22 und 24 treten mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht
G. v. 14.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 72
Artikel 1 VMVDigG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), das zuletzt durch Artikel 24 des Gesetzes vom 22. Februar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 51 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach Absatz 1 wird ...


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