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Artikel 24 - Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr (BALMG k.a.Abk.)

Artikel 24 Änderung der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr


Artikel 24 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 9. März 2023 PBZugV § 10

In § 10 Absatz 3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr vom 15. Juni 2000 (BGBl. I S. 851), die zuletzt durch Artikel 125 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist, wird das Wort „Güterverkehr" durch die Wörter „Logistik und Mobilität" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 24 Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 24 BALMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BALMG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht und zur Änderung anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
Artikel 7 AuslPflVNOG Folgeänderungen
... für den Straßenpersonenverkehr vom 15. Juni 2000 (BGBl. I S. 851), die zuletzt durch Artikel 24 des Gesetzes vom 2. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 56 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 ...