Artikel 27 - Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr (BALMG k.a.Abk.)

Artikel 27 Änderung der Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen


Artikel 27 ändert mWv. 9. März 2023 GGKontrollV § 1, § 3, § 5

In § 1 Absatz 3, § 3 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 Satz 1 sowie in § 5 der Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Oktober 2005 (BGBl. I S. 3104), die zuletzt durch Artikel 488 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird jeweils das Wort „Güterverkehr" durch die Wörter „Logistik und Mobilität" ersetzt.



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