Artikel 35 - Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr (BALMG k.a.Abk.)

Artikel 35 Änderung der Mautdienst-Registrierungs-Verordnung


Artikel 35 ändert mWv. 9. März 2023 MRegV § 7, § 9, § 11

In § 7 Absatz 5, § 9 Absatz 3 Nummer 4 sowie § 11 Absatz 1 der Mautdienst-Registrierungs-Verordnung vom 21. Juli 2016 (BGBl. I S. 1850), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 28. September 2021 (BGBl. I S. 4619) geändert worden ist, wird jeweils das Wort „Güterverkehr" durch die Wörter „Logistik und Mobilität" ersetzt.



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