Artikel 39 - Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr (BALMG k.a.Abk.)

Artikel 39 Änderung der Verkehrssicherstellungsgesetz-Zuständigkeitsverordnung


Artikel 39 ändert mWv. 9. März 2023 VSGZustV § 3

In § 3 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe b der Verkehrssicherstellungsgesetz-Zuständigkeitsverordnung vom 12. August 1992 (BGBl. I S. 1529), die zuletzt durch Artikel 20 der Verordnung vom 2. Juni 2016 (BGBl. I S. 1257) geändert worden ist, wird das Wort „Güterverkehr" durch die Wörter „Logistik und Mobilität" ersetzt.



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