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Artikel 40 - Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr (BALMG k.a.Abk.)

Artikel 40 Änderung des Verkehrsleistungsgesetzes


Artikel 40 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 9. März 2023 VerkLG § 7

In § 7 Absatz 1a Satz 1 und Absatz 2 Nummer 1 des Verkehrsleistungsgesetzes vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1865), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2510) geändert worden ist, wird jeweils das Wort „Güterverkehr" durch die Wörter „Logistik und Mobilität" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 40 Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 40 BALMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BALMG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG)
G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
Artikel 42 PostModG Änderung des Verkehrsleistungsgesetzes
... 1 Nummer 4 des Verkehrsleistungsgesetzes vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1865), das zuletzt durch Artikel 40 des Gesetzes vom 2. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 56 ) geändert worden ist, werden die Wörter „das Personalmanagement" durch die ...