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Artikel 40 - Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr (BALMG k.a.Abk.)

Artikel 40 Änderung des Verkehrsleistungsgesetzes


Artikel 40 ändert mWv. 9. März 2023 VerkLG § 7

In § 7 Absatz 1a Satz 1 und Absatz 2 Nummer 1 des Verkehrsleistungsgesetzes vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1865), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2510) geändert worden ist, wird jeweils das Wort „Güterverkehr" durch die Wörter „Logistik und Mobilität" ersetzt.

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