Die
Tierärztegebührenordnung vom
15. August 2022 (BGBl. I S. 1401) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 5 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „Satz 3" durch die Angabe „Satz 1" ersetzt.
abweichendes Inkrafttreten am 22.11.2022
- 2.
- In der Anlage wird in der laufenden Nummer 193 die Angabe „23,51" durch die Angabe „219,42" ersetzt.
Ende abweichendes Inkrafttreten