Artikel 6 - Dritte Verordnung zur Änderung der Sonderurlaubsverordnung (3. SUrlVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 16.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 80; Geltung ab 22.03.2023, abweichend siehe Artikel 7
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Artikel 6 Weitere Änderung der Sonderurlaubsverordnung


Artikel 6 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Mai 2023 SUrlV § 21

§ 21 Absatz 1 Nummer 6a der Sonderurlaubsverordnung, die zuletzt durch Artikel 5 dieser Verordnung geändert worden ist, wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 6 Dritte Verordnung zur Änderung der Sonderurlaubsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 3. SUrlVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. SUrlVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 7 3. SUrlVÄndV Inkrafttreten
... 1. Januar 2023 in Kraft. (3) Artikel 5 tritt am 8. April 2023 in Kraft. (4) Artikel 6 tritt am 1. Mai 2023 in Kraft. (5) Artikel 4 tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung der Sonderurlaubsverordnung
V. v. 07.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 37
Artikel 1 4. SUrlVÄndV Änderung der Sonderurlaubsverordnung
... 21 der Sonderurlaubsverordnung vom 1. Juni 2016 (BGBl. I S. 1284), die zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 16. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 80 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 1 Nummer 4 in der ...


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