Die
Verordnung über das Genehmigungsverfahren in der Fassung der Bekanntmachung vom
29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), die zuletzt durch
Artikel 2 der Verordnung vom 11. November 2020 (BGBl. I S. 2428) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 23a wie folgt gefasst:
„§ 23a Raumverträglichkeitsprüfung und Genehmigungsverfahren".
- 2.
- § 23a wird wie folgt gefasst:
„§ 23a Raumverträglichkeitsprüfung und Genehmigungsverfahren
Die Genehmigungsbehörde hat die bei der Raumverträglichkeitsprüfung nach § 15 des Raumordnungsgesetzes überschlägig geprüften Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt nach Maßgabe des § 20 Absatz 1b bei der Entscheidung über den Antrag zu berücksichtigen."