Nach
Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung vom 13. Februar 2023 zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich über das BIZ Innovation Hub Eurosystem Centre in Frankfurt am Main (BGBl. 2023 II Nr. 49) wird bekannt gemacht, dass das Abkommen nach seinem Artikel 30 Absatz 2
-
- am 20. Februar 2023
in Kraft getreten ist.
Gleichzeitig wird bekannt gemacht, dass mit Inkrafttreten des Abkommens auch die Verordnung vom 13. Februar 2023 zu dem Abkommen nach ihrem
Artikel 2 Absatz 1-
- am 20. Februar 2023
in Kraft getreten ist.