... „bis zum Ablauf des 17. Januar" ersetzt. 4. Nach § 12 wird folgender § 12a eingefügt: „§ 12a Umschreibung von Behördenpatenten ... ersetzt. 4. Nach § 12 wird folgender § 12a eingefügt: „ § 12a Umschreibung von Behördenpatenten Ein Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt ...