In Anlage 1 zu § 2 Absatz 1 der
Zweihundertfünfundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Streckenführungen, Meldepunkten und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland) vom
22. Juni 2016 (BAnz AT 13.07.2016 V1), die zuletzt durch
Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird in der Strecke Y163 der Streckenabschnitt Meldepunkt ODAVU bis Meldepunkt Frankenstein DVOR/DME (FKS) in den Tabellenspalten 1 bis 5 durch folgenden Streckenabschnitt ersetzt:
(nur Fundstellennachweis)
Einundvierzigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertfünfundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Streckenführungen, Meldepunkten und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland)
V. v. 22.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 142