Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 06.08.2023 aufgehoben

Eingangsformel - Türkei-Erdbeben-Aufenthalts-Übergangsverordnung (TürkeiErdbebenAufenthÜV)

V. v. 25.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 116
Geltung ab 07.05.2023 bis 06.08.2023; FNA: 26-12-12 Ausländerrecht

Eingangsformel



Auf Grund des § 99 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Absatz 4 Satz 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes, von denen § 99 Absatz 4 Satz 1 durch Artikel 169 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176) verordnet das Bundesministerium des Innern und für Heimat:



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