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Zitierungen von § 27b VwVfG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27b VwVfG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VwVfG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 27c VwVfG Erörterung mit Verfahrensbeteiligten oder der Öffentlichkeit (vom 01.01.2024)
... für die Onlinekonsultation Informationen zur Verfügung gestellt, so gilt § 27b Absatz 4 entsprechend. (3) Sonstige Regelungen, die die Durchführung einer Erörterung ...
§ 73 VwVfG Anhörungsverfahren (vom 01.01.2024)
... dass der Plan in den Gemeinden, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird, nach § 27b ausgelegt wird. (3) Die Gemeinden nach Absatz 2 haben den Plan innerhalb von ... bestimmt, in welcher der Gemeinden nach Absatz 2 eine andere Zugangsmöglichkeit nach § 27b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 zur Verfügung zu stellen ist und legt im Benehmen mit der jeweiligen Gemeinde die ...
§ 74 VwVfG Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung (vom 01.01.2024)
... bestimmt, in welcher Gemeinde eine andere Zugangsmöglichkeit nach § 27b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 zur Verfügung zu stellen ist und legt im Benehmen mit der jeweiligen Gemeinde die ...
 
Zitat in folgenden Normen

Atomrechtliche Verfahrensverordnung (AtVfV)
neugefasst durch B. v. 03.02.1995 BGBl. I S. 180; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 5 G. v. 04.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 344
§ 6 AtVfV Auslegung von Antrag und Unterlagen (vom 01.01.2024)
... Rechtsvorschriften bleiben unberührt. (5) Die §§ 27a und 27b des Verwaltungsverfahrensgesetzes und die entsprechenden Vorschriften der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder gelten mit ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünftes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuchs (5. VwVfÄndG)
G. v. 04.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 344
Artikel 1 5. VwVfÄndG Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes
... folgenden Angaben ersetzt: „§ 27a Bekanntmachung im Internet § 27b Zugänglichmachung auszulegender Dokumente § 27c Erörterung mit ... Verfügung zu stellen." 3. § 27a wird durch die folgenden §§ 27a bis 27c ersetzt: „§ 27a Bekanntmachung im Internet (1) Ist ... im Internet, insbesondere aus technischen Gründen, nicht möglich ist. § 27b Zugänglichmachung auszulegender Dokumente (1) Ist durch Rechtsvorschrift die ... Werden für die Onlinekonsultation Informationen zur Verfügung gestellt, so gilt § 27b Absatz 4 entsprechend. (3) Sonstige Regelungen, die die Durchführung einer Erörterung ... a) In Absatz 2 wird vor dem Wort „ausgelegt" die Angabe „nach § 27b " eingefügt. b) Nach Absatz 3 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: ... bestimmt, in welcher der Gemeinden nach Absatz 2 eine andere Zugangsmöglichkeit nach § 27b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 zur Verfügung zu stellen ist und legt im Benehmen mit der jeweiligen Gemeinde die ... bestimmt, in welcher Gemeinde eine andere Zugangsmöglichkeit nach § 27b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 zur Verfügung zu stellen ist und legt im Benehmen mit der jeweiligen Gemeinde die ...
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