Berichtigung - Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes (BinSchAufgGNBBer k.a.Abk.)

B. v. 12.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 126; Geltung ab 21.03.2023

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 21. März 2023 BinSchAufgGNB Bekanntmachung, BinSchAufgG

Die Bekanntmachung der Neufassung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes vom 20. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 82) ist wie folgt zu berichtigen:

In der Bekanntmachungsformel sind nach der Angabe „(BGBl. 2023 I Nr. 73)" die Wörter „in Verbindung mit § 1 Absatz 2 und § 3 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176)" einzufügen.



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