Artikel 5 - Verordnung zur Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besonderen Gebührenverordnung und zur Aufhebung und Änderung weiterer seeverkehrsrechtlicher und abgabenrechtlicher Verordnungen (BMDV-WS-BesGebVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 11.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 127; Geltung ab 18.05.2023
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Artikel 5 Aufhebung der Bundes-Seehäfen-Abgabenverordnung


Artikel 5 ändert mWv. 18. Mai 2023 BHfAbgV

Die Bundes-Seehäfen-Abgabenverordnung vom 27. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2152), die durch Artikel 52 der Verordnung vom 2. Juni 2016 (BGBl. I S. 1257) geändert worden ist, wird aufgehoben.



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