(9510-1-3-9)
Die 
Bundes-Seehäfen-Abgabenverordnung vom 
27. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2152) wird wie folgt geändert:
- 1. 
- In § 4 Satz 1 und 3 und in § 7 werden jeweils die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsamt" durch die Wörter „Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt" ersetzt.
 
 
- 2. 
- § 5 wird wie folgt geändert:
 
 - a) 
- In Absatz 1 Nummer 1 werden
 
 - aa) 
- die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes" durch die Wörter „Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes" und
 
 
- bb) 
- die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsamt" durch die Wörter „Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt"
 
 
 ersetzt.
 
 
- b) 
- In Absatz 3 werden die Wörter „zuständige Wasser- und Schifffahrtsdirektion" durch die Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt.
 
 
Verordnung zur Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besonderen Gebührenverordnung und zur Aufhebung und Änderung weiterer seeverkehrsrechtlicher und abgabenrechtlicher Verordnungen
V. v. 11.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 127