Eingangsformel - Dritte Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (3. MPAVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 88 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes vom 28. April 2020 (BGBl. I S. 960) verordnet das Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales:



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