Artikel 1 - Vierte Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung (4. UkraineAufenthÜVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 1. Juni 2023 UkraineAufenthÜV § 2, § 4

Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung vom 7. März 2022 (BAnz AT 08.03.2022 V1), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. November 2022 (BAnz AT 30.11.2022 V1) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 2 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 wird jeweils die Angabe „31. Mai 2023" durch die Angabe „4. März 2024" ersetzt.

2.
In § 4 Absatz 2 wird die Angabe „29. August 2023" durch die Angabe „2. Juni 2024" ersetzt.



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