Berichtigung - Berichtigung der Siebten Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung (7. EuWOÄndVBer k.a.Abk.)

B. v. 06.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 145; Geltung ab 15.05.2023

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 15. Mai 2023 7. EuWOÄndV Artikel 1, EuWO Anlage 1, Anlage 2, Anlage 2A, Anlage 28

Artikel 1 der Siebten Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung vom 2. Mai 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 119) ist wie folgt zu berichtigen:

1.
Nummer 17 Buchstabe e Doppelbuchstabe cc muss wie folgt lauten:

„cc)
Unter Erläuterungspunkt 1 wird in Satz 3 hinter den Wörtern „sind wahlberechtigt" ein Komma eingefügt und am Ende des ersten Spiegelpunktes wird der Punkt durch ein Komma ersetzt. Am Ende des Satzes 4 wird der Hinweis auf Erläuterungspunkt 10 durch den Hinweis auf Erläuterungspunkt 11 ersetzt."

2.
In Nummer 18 Buchstabe f ist die Angabe „6.2." durch die Angabe „6.1" zu ersetzen.

3.
In Nummer 19 Buchstabe f ist die Angabe „5.3." durch die Angabe „5" zu ersetzen.

4.
In Nummer 37 Buchstabe b ist die Angabe „2.3." durch die Angabe „2.3" und die Angabe „2.2." durch die Angabe „2.2" zu ersetzen.



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