Artikel 1 der Siebten Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung vom
2. Mai 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 119) ist wie folgt zu berichtigen:
- 1.
- Nummer 17 Buchstabe e Doppelbuchstabe cc muss wie folgt lauten:
- „cc)
- Unter Erläuterungspunkt 1 wird in Satz 3 hinter den Wörtern „sind wahlberechtigt" ein Komma eingefügt und am Ende des ersten Spiegelpunktes wird der Punkt durch ein Komma ersetzt. Am Ende des Satzes 4 wird der Hinweis auf Erläuterungspunkt 10 durch den Hinweis auf Erläuterungspunkt 11 ersetzt."
- 2.
- In Nummer 18 Buchstabe f ist die Angabe „6.2." durch die Angabe „6.1" zu ersetzen.
- 3.
- In Nummer 19 Buchstabe f ist die Angabe „5.3." durch die Angabe „5" zu ersetzen.
- 4.
- In Nummer 37 Buchstabe b ist die Angabe „2.3." durch die Angabe „2.3" und die Angabe „2.2." durch die Angabe „2.2" zu ersetzen.