§ 8 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 23.10.2013 BGBl. I S. 3889
Verordnung zur Neuordnung des Rechts über bestimmte Lebensmittel
V. v. 26.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 115
Artikel 3 LMBVVEV Änderung der Fruchtsaft-, Erfrischungsgetränke- und Teeverordnung ... Abschnitt 5 wird Abschnitt 4. 6. § 10 wird § 7. 7. § 11 wird § 8 und wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „oder § ... 8 und wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „oder § 8 Absatz 4" gestrichen. b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 10" durch ... c) In Absatz 4 werden die Wörter „Absatz 6 Satz 1, § 6 Absatz 1, § 8 Absatz 1 oder § 9 Satz 1" durch die Wörter „Absatz 6 Satz 1 oder § 6 Absatz ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung
V. v. 18.05.2020 BGBl. I S. 1075
Artikel 1 4. FrSaftErfrischGetrVuaÄndV ... 5. 5. Der bisherige § 7 wird § 10. 6. Der bisherige § 8 wird § 11 und wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden nach der Angabe ... ersetzt. 7. Der bisherige § 9 wird aufgehoben. 8. Nach dem neuen § 11 wird folgender § 12 eingefügt: „§ 12 Übergangsregelung ... bis zum Abbau der Vorräte in den Verkehr gebracht werden." 9. Der bisherige § 11 wird § 13. 10. In Anlage 1 werden die Wörter „(zu § 1 Absatz 1, ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 21.05.2012 BGBl. I S. 1201
Artikel 1 2. FrSaftVuaÄndV Änderung der Fruchtsaftverordnung ... 7. Der bisherige § 4 wird § 7. 8. Der bisherige § 5 wird § 8. 9. Der neue § 8 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird durch ... 4 wird § 7. 8. Der bisherige § 5 wird § 8. 9. Der neue § 8 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird durch folgende Absätze ersetzt: ... in den Verkehr gebracht werden." 12. Die bisherigen §§ 7 und 8 werden die §§ 10 und 11. 13. Die Bezeichnung der Anlage 1 wird folgt ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/8_Fruchtsaftverordnung.htm