Änderung Anlage 7 FrSaftErfrischGetrV vom 13.07.2017

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Anlage 7 FrSaftErfrischGetrV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 13.07.2017 geltenden Fassung
Anlage 7 FrSaftErfrischGetrV n.F. (neue Fassung)
in der am 13.07.2017 geltenden Fassung
durch Artikel 12 V. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2272
(heute geltende Fassung) 
 
(Textabschnitt unverändert)

Anlage 7 (zu § 3 Abs. 2 Satz 4) Ergänzende Bezeichnungen


(Text alte Fassung) nächste Änderung


Verkehrsbezeichnungen
| Erzeugnisse

(Text neue Fassung)


Bezeichnungen der Lebensmittel
| Erzeugnisse

1. Vruchtendrank | Fruchtnektar

2. a) Succo e polpa
b) Sumo e polpa | Fruchtnektar, der ausschließlich aus Fruchtmark oder konzentriertem Fruchtmark hergestellt wurde

3. Æblemost | Apfelsaft

4. Sur...saft | Säfte aus schwarzen, roten oder weißen Johannisbeeren/Ribiseln, Kirschen, Himbeeren, Erdbeeren oder Holunderbeeren

5. a) Sød...saft
b) sødet...saft | Saft mit einem Zuckerzusatz von mehr als 200 g/l

6. Äpplemust/Äppelmust | Apfelsaft

7. mosto | Traubensaft

8. a) smiltsērkšķu
sula ar cukuru
b) astelpaju mahl
suhkruga
c) słodzony sok z
rokitnika | Aus Sanddorn gewon-
nene Säfte mit einem
Zuckerzusatz von
höchstens 140 g/l

vorherige Änderung


In den Fällen der Nummern 4 und 5 sind die Verkehrsbezeichnungen durch die Angabe der verwendeten Frucht in dänischer Sprache zu ergänzen.




In den Fällen der Nummern 4 und 5 sind die Bezeichnungen der Lebensmittel durch die Angabe der verwendeten Frucht in dänischer Sprache zu ergänzen.

(heute geltende Fassung) 
 



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