Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 mit Wirkung vom 1. April 2022 in Kraft.
§ 18b Absatz 1 und 3,
§ 67a Absatz 1 und 3 sowie
§ 101a Absatz 1 und 3 treten am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 7. Juli 2023.