§ 54 Absatz 1 des Bundesbeamtengesetzes vom
5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160), das zuletzt durch
Artikel 3 des Gesetzes vom 31. Mai 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 140) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Nummer 11 wird das Wort „und" am Ende durch ein Komma ersetzt.
- 2.
- In Nummer 12 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
- 3.
- Die folgenden Nummern 13 und 14 werden angefügt:
- „13.
- die Präsidentin oder den Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und
- 14.
- die Präsidentin oder den Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik."
- 4.
- Folgender Satz wird angefügt:
„Satz 1 gilt nur für Beamtinnen und Beamte, deren Ernennung zu einem Zeitpunkt erfolgte, in dem das ihnen übertragene Amt in Satz 1 aufgenommen war, oder sich ein Gesetzentwurf zur Aufnahme einer entsprechenden Regelung im Gesetzgebungsverfahren befand."
Gesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 389