Das
Vierte Buch Sozialgesetzbuch, das zuletzt durch
Artikel 6 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 18a Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 werden nach den Wörtern „das Arbeitslosengeld," die Wörter „das Qualifizierungsgeld," eingefügt.
- 2.
- In § 18b Absatz 2 Satz 4 werden nach dem Wort „Kurzarbeitergeld" die Wörter „und Qualifizierungsgeld" eingefügt.